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Staatliche Altersvorsorge

Riesterrente - Rüruprente - Basisrente - Eigenvorsorge
Versicherungsvergleich
Riester Rente   Alle Personen, die sich in der Berufsausbildung befinden oder in einem beruflichen, unselbstständigen Arbeitsverhältnis stehen, sind in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungspflichtig. Dadurch ist ein lebenslanger Schutz gegen Risiken der Erwerbsminderung, des Alters und des Todes gewährleistet. Diese Gewährleistung gilt ebenfalls für Wehr- und Zivildienstleistende und für Behinderte, die in anerkannten Werkstätten tätig sind.
Weiterhin können sich selbstständige Handwerksmeister in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichern. Jedoch kann hier nach 18 Beitragsjahren eine Befreiung stattfinden. Generell sind alle Arbeitnehmer und Auszubildende pflichtversichert. Desweiteren zählen zu den Pflichtversicherten nicht erwerbsmässig tätige Pflegepersonen, Bezieher bestimmter Entgeltersatzleistungen (Krankengeld, Versorgungskrankengeld, Arbeitslosengeld, Unterhaltsgeld), sowie Mütter oder Väter während der Zeit der Kindererziehung. Arbeitnehmer und Arbeitgeber tragen die Beiträge für die gesetzliche Rentenversicherung zu dem jeweils gültigen Beitragssatz jeweils zur Hälfte.  Die Beiträge der Versicherten orientieren sich ausserdem bis zu einer bestimmten Höhe am beitragspflichtigen Einkommen, die sogenannte Beitragsbemessungsgrenze. Die gesetzliche Rentenversicherung wird in der Regel geleistet als Rente wegen Alters, Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und Rente wegen Todes (z.B. Waisen- oder Witwenrente). Sie soll den versicherten Menschen eine ausreichende Lebensgrundlage bieten. Anders als bei den anderen Sozialversicherungen, ist der Leistungsumfang abhängig von der Höhe der eingezahlten Beiträge.


Um für das Alter vorzusorgen, gibt es mehrere Möglichkeiten. Besonders beliebt ist u.a. die Riester Rente, die durch staatliche Förderung Menschen mit einem geringen Einkommen oder auch Familien mit Kindern hilft. Zu beachten ist allerdings, dass die Zahlungen aus der Riester Rente voll versteuert werden. Die regelmässigen Beiträge des Arbeitnehmers werden in förderfähige Sparformen eingezahlt. Um bei der Riester Rente die volle Förderung zu erhalten, müssen bestimmte Mindestbeiträge gezahlt werden. Die Mindestwerte liegen bei 4% des Vorjahres-Bruttoeinkommens und 60 Euro pro Jahr. In der Regel beginnen die Auszahlungen der Riester Rente ab dem 65. oder 67. Lebensjahr.  Bereits ab dem 60. Lebensjahr kann die Riester Rente ausbezahlt werden.   Ruerup Rente

Allerdings muss dann mit weniger Rente gerechnet werden. Genau wie die Riester Rente wird auch die Rürup Rente staatlich gefördert. Sie wird auch als Basisrente bezeichnet. Hier können Angestellte, Beamte, Selbstständige und Freiberufler die laufenden Beiträge als Sonderausgaben von ihrer Gewinnrechnung abziehen und somit Steuern sparen. Besonders wichtig ist, dass Behörden die angesparten Beträge nicht anrechnen dürfen, wenn Arbeitslosigkeit oder Insolvenz vorliegen. Sie sind vor dem Zugriff Dritter geschützt und können auch nicht verpfändet werden. Bei Vertragsende wird die Rürup Rente nicht als Einmalauszahlung gezahlt, sondern in monatlichen Beiträgen. Bevor Angebote für die Rürup Rente auf den Markt kommen, werden sie geprüft und zugelassen. Die Riester und die Rürup Rente sind, neben der privaten Rentenversicherung, weitere Formen der privaten Altersvorsorge.

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